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Nachbar- und Immobilienrecht

Matthiessen • Engemann • Drewes Rechtsanwälte vertreten Ihre Interessen in allen Bereichen des Nachbar- und Immobilienrechts sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren. Hierzu gehören unter anderem Auseinandersetzungen mit Nachbarn oder Miteigentümern  mit folgenden Tätigkeiten bzw. Fragestellungen: 

  • Befugnisse des Eigentümers
  • Immissionen, Zuführung unwägbarer Stoffe: Beeinträchtigungen durch Rauch, Lärm, Wasser, Erschütterung und Wärme
  • Hammerschlags- und Leiterrecht
  • Begrenzung des Eigentums
  • Überhang von Wurzeln und Zweigen
  • Überfall von Früchten
  • Grenzbaum: Baum oder Strauch, der auf der Grenze von zwei Grundstücken steht
  • Grenzwand: bauliche Anlage / Wand, die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet wurde
  • Überbau / Überbauung: ein Gebäude ragt über die Grenzen eines Nachbargrundstücks hinaus
  • Wegerecht und Notwegerecht
  • Grenzabmarkung: die rechtswirksame Kennzeichnung einer Grundstücksgrenze
  • Grenzverwirrung: der korrekte Verlauf einer Grenze zwischen zwei Grundstücken lässt sich nicht ermitteln
  • Abstandflächenvorschriften der Landesbauordnungen


Die Sachverhalte in diesen Bereichen sind meistens sehr komplex und kompliziert. Die Rechtsanwaltskanzlei Matthiessen • Engemann • Drewes Rechtsanwälte ist auf alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bau und Immobilien spezialisiert. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem spezialisierten und kompetenten Fachanwalt beraten und vertreten zu lassen.
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Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Detmold